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Die Aufzughersteller überarbeiten und erstellen in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen eines jeden Landes neue Bestimmungen, um Aufzüge zu einem sicheren und für alle zugänglichen Beförderungsmittel zu machen.
EN 81-28: Fern-Notruf für Personen- und Lastaufzüge
EN 81-70: Zugängigkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
EN 81-80: Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge
Die Wartungsfirma haftet dafür, die Aufzugeigentümer über bestehende und anzuwendende neue Vorschriften zu informieren und Eigentümer haften für die Anpassung ihrer Aufzüge an neue geltende Vorschriften.
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