Die Aufzughersteller überarbeiten und erstellen in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen eines jeden Landes neue Bestimmungen, um Aufzüge zu einem sicheren und für alle zugänglichen Beförderungsmittel zu machen.

EN 81-28: Fern-Notruf für Personen- und Lastaufzüge

EN 81-70: Zugängigkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen

EN 81-80: Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge

Die Wartungsfirma haftet dafür, die Aufzugeigentümer über bestehende und anzuwendende neue Vorschriften zu informieren und Eigentümer haften für die Anpassung ihrer Aufzüge an neue geltende Vorschriften.
   
 
 
GEBÄUDE OHNE AUFZUG GEBÄUDE MIT VERALTETEN AUFZÜGEN
GEBÄUDE MIT ALTEN AUFZÜGEN ANPASSUNG AN GELTENDE VORSCHRIFTEN
 
Alle Rechte vorbehalten © 2005 Electra Vitoria  |  Rechtlicher Hinweis  |  Erstellt von inikernet*